Brauche ich ein Schengen-Visum?
(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen D-Visums in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument.
(V12)
Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe. Es besteht eine Visumpflicht: bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbst wenn diese weniger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert). Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit: Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines anerkannten, gültigen Reisedokuments sind.
(M: D)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.
Andere Staatsangehörigkeiten
Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM.
Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?
Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.